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Update zur Jahreshauptversammlung der St. Josef Schützenbruderschaft

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder!

Durch die neu in Kraft getretene Corona- Schutzverordnung ergeben sich für unsere Jahreshauptversammlung am 21.01.2022 folgende Änderungen:

 

  • Eine Booster-Impfung ersetzt einem negativen und gültigen Antigen oder PCR-Test.

Die Booster-Impfung muss dafür durch den Impfausweis oder eine gültige App (z.B. die „CovPass- App“) vor Betreten des Gebäudes nachgewiesen werden.

 

  • Sollte eine dritte (also Booster-) Impfung nicht vorhanden sein bzw. nachgewiesen werden können, so ist ein negativer und gültiger Antigen- (nicht älter wie 24 Stunden) bzw. PCR-Test (nicht älter wie 48 Stunden) vorzulegen.

 

  • Ausnahme bildet die (Erst-)Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson.

Hier gilt eine 2. Impfung als Booster, wenn die 2. Impfung (mit einem anderen Wirkstoff, z.B. Biontech) nicht älter als 90 Tage ist. (Stichtag hierfür wurde mit dem Ordnungsamt auf den 01.10.2021 festgelegt)

Die Restlichen in der Einladung beschrieben Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen.

 

Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Der Schützenvorstand

 

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