Urkundliche Erwähnung
Ereignis-Datum: 24. Februar 1292
In einer Urkunde des Benediktiner-Klosters Marienmünster wird anlässlich einer Güterübertragung am 24. Februar 1292 der Ratsherr Johann von Merlhossen als Zeuge erwähnt. Hier erscheint der Name „Merlhossen“ zum ersten Mal urkundlich.