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Urkundliche Erwähnung

Urkundliche Erwähnung

Ereignis-Datum: 24. Februar 1292

In einer Urkunde des Benediktiner-Klosters Marienmünster wird anlässlich einer Güterübertragung am 24. Februar 1292 der Ratsherr Johann von Merlhossen als Zeuge erwähnt. Hier erscheint der Name „Merlhossen“ zum ersten Mal urkundlich.

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